vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EMRK-Zusatzprotokoll Nr 15 tritt mit 1. 8. 2021 in Kraft

Europa aktuellAufsatzJessica KönigAnwBl 2021/161AnwBl 2021, 308 Heft 6 v. 27.5.2021

Das Zusatzprotokoll Nr 15 zur Änderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten wurde am 21. 8. 2021 von allen Mitgliedstaaten hinterlegt. Mit der letzten Ratifizierung tritt das Protokoll als solches für alle Mitgliedstaaten des Europarats am 1.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!