Das Zusatzprotokoll Nr 15 zur Änderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten wurde am 21. 8. 2021 von allen Mitgliedstaaten hinterlegt. Mit der letzten Ratifizierung tritt das Protokoll als solches für alle Mitgliedstaaten des Europarats am 1.
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