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Mietzinsminderung wegen Unbeheizbarkeit nur während der kalten Jahreszeit

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2021/154AnwBl 2021, 302 Heft 6 v. 27.5.2021

Strittig war in diesem Verfahren vorwiegend, ob dem Kläger für mehrere Jahre Zinsminderung gebührt, die vor allem mit der gesperrten Gasversorgung der Wohnung und der daraus folgenden Unbeheizbarkeit begründet wird, aber auch mit der Unbenützbarkeit des WC und mit fehlender Stromversorgung. Das ErstG gewährte die Zinsminderung zur Gänze, das BerG reduzierte, vom OGH unbeanstandet, die Zinsminderung sowohl auf die kalte Jahreszeit als auch der Höhe nach.

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