vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geldwäschemeldungen: Umstieg auf goAML

Wichtige InformationenAufsatzAlexander DittenbergerAnwBl 2021, 135 Heft 3 v. 11.3.2021

Ab 1. 4. 2021 können Verdachtsmeldungen ausschließlich über goAML erstattet werden. Verdachtsmeldungen, die ohne vorherige Zustimmung der Geldwäschemeldestelle über andere Kommunikationskanäle wie zB E-Mail erstattet werden, gelten dann als nicht eingebracht.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!