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Verbleibendem Mitmieter steht kein Regressanspruch gegenüber dem ausgezogenen Mitmieter zu

RechtsprechungJudikaturPatrick KleinbauerAnwBl 2021/78AnwBl 2021, 171 - 172 Heft 3 v. 11.3.2021

Dem verbleibenden Mitmieter steht kein Regressanspruch iSd § 896 ABGB aufgrund eines "besonderen Verhältnisses" für die alleinige Zahlung des Mietzinses gegenüber einem Mitmieter nach dessen Auszug zu, da dem verbleibenden Mitmieter der alleinige Nutzen aus dem Mietverhältnis zukommt.

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