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EuGH: Die Unzulässigkeit der Klage der Region Brüssel-Hauptstadt auf Nichtigerklärung der Durchführungs-VO der Kommission zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat wird bestätigt

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2021/44AnwBl 2021, 85 - 86 Heft 2 v. 17.2.2021

Mit Erlass v 10. 11. 2016 hatte die Region Brüssel-Hauptstadt die Verwendung glyphosathaltiger Pestizide verboten. Am 8. 3. 2018 erhob die Region Brüssel-Hauptstadt beim Gericht Klage auf Nichtigerklärung der Durchführungs-VO 2017/2324 (FN 1) der Kommission zur Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat.

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