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Zur Abberufung eines Liquidators (OG)

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2021/30AnwBl 2021, 82 Heft 2 v. 17.2.2021

1. Die Abberufung eines Liquidators gem § 147 UGB verlangt den Antrag eines Beteiligten iSd § 146 Abs 2 und 3 UGB. So eine Antragsbefugnis ist gesellschaftsvertraglich weder abdingbar noch beschränkbar.

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