Aufgrund der steigenden COVID-19-Infektionszahlen und der damit verbundenen Risiken und Unwägbarkeiten für die Durchführung von Veranstaltungen hat der Ausschuss der OÖ. Rechtsanwaltskammer die Entscheidung getroffen, im Jahr 2020 keine ordentliche Plenarversammlung einzuberufen.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.