Der Beitrag befasst sich mit der Treuepflicht als Kardinalspflicht des Rechtsanwaltes bei der Beurteilung, wann er sich - trotz allfälliger Entbindung von seiner Verschwiegenheitspflicht - einer Aussage entschlagen darf oder gar muss.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.