Die Beklagte betrieb ein Hörstudio, das im selben Gebäude lag wie die Praxis des klagenden HNO-Facharztes. Lage von Ordination und Hörstudio legten nahe, dass die Patienten des Arztes im Hörstudio der Beklagten kauften. Im Rahmen ihrer einvernehmlichen Scheidung schlossen die Streitteile einen Scheidungsvergleich. Darin verpflichtete sich die Beklagte, an den Kläger "in Erledigung der Aufteilungsansprüche" eine Ausgleichszahlung in Raten zu zahlen, deren Höhe sich nach der Ertragsfähigkeit des Hörstudios richtete. Nachdem es zu Streitigkeiten gekommen war, stellte die Beklagte die Ratenzahlungen ein. Der Klage ihres Ex-Gatten hielt die Beklagte das Provisionsverbot der Ärzte entgegen.