Errichten Rechtsanwälte Kaufverträge über unbewegliches Gut, bedienen sie sich häufig Musterverträge. Die Kaufverträge enthalten regelmäßig allgemein gehaltene Kostentragungsklauseln, die uU iSd § 879 Abs 3 ABGB gröblich benachteiligend und/oder nach § 6 Abs 3 KSchG intransparent sein können.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.