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Aufgriffsklauseln in GmbH-Gesellschaftsverträgen in der Insolvenz

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2021/231AnwBl 2021, 489 Heft 10 v. 12.10.2021

1. Die Aufgriffsklausel eines Gesellschaftsvertrags ist auch im Fall einer Insolvenz eines Gesellschafters wirksam. Gesellschaftsrechtliche Aufgriffsrechte sind nicht unter § 26 Abs 3 IO zu subsumieren. Allerdings dürfen keine Schädigungen der Gläubiger durch diese Regelungen bewirkt werden.

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