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EuGH: Ein Autohersteller, dessen widerrechtlich manipulierte Fahrzeuge in anderen Mitgliedstaaten verkauft werden, kann vor den Gerichten dieser Staaten verklagt werden

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2020/224AnwBl 2020, 474 - 475 Heft 9 v. 20.8.2020

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) erhob vor dem LG Klagenfurt eine Schadensersatzklage gegen die deutsche Volkswagen AG wegen des Einbaus einer die Daten über den Abgasausstoß manipulierenden Software in Fahrzeuge, die von österreichischen Verbrauchern gekauft wurden. Der VKI machte geltend, dass die 574 Verbraucher, die ihre Rechte im Hinblick auf die Klage an ihn abgetreten hätten, in Österreich neue oder gebrauchte Fahrzeuge mit einem Motor EA 189 erworben hätten, bevor die von Volkswagen vorgenommene Manipulation der Abgasdaten dieser Fahrzeuge öffentlich bekannt geworden sei. Diese Motoren seien mit einer "Abschalteinrichtung" versehen gewesen, was gemäß der VO (EG) 715/2007 (FN 1) rechtswidrig sei. Es handle sich um eine Software, die am Prüfstand einen Abgasausstoß anzeigen lassen könne, der die vorgeschriebenen Höchstwerte einhalte, während unter realistischen Bedingungen die tatsächlich emittierten Schadstoffe die vorgeschriebenen Obergrenzen um ein Vielfaches überschritten. Nur durch diese Manipulationssoftware sei es Volkswagen möglich gewesen, für Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 die Typgenehmigung gemäß Unionsrecht zu erhalten.

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