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Molekulargenetische Untersuchung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2020/215AnwBl 2020, 470 Heft 9 v. 20.8.2020

Unter "Material, das einer bestimmten Person zugehört oder zugehören dürfte" (§ 124 Abs 1 zweiter Fall StPO), ist (nur) biologisches Material zu verstehen, das - im Gegensatz zur biologischen Spur (§ 124 Abs 1 erster Fall StPO) - keinen Tatbezug aufweist, mithin Vergleichsmaterial.

14 Os 96/19b

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