Am 14. 5. hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-667/18 entschieden, dass Rechtsschutzversicherte ihr Recht auf freie Anwaltswahl auch dann ausüben können, wenn sie gerichtliche oder außergerichtliche Mediation in Anspruch nehmen.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.