Der Rechtsanwältin , einer von vier kämpferischen Frauen im Parlamentarischen Rat, der verfassungsgebenden Versammlung der Bundesrepublik Deutschland, verdanken wir Art 3 Abs 2 Satz 1 Grundgesetz: , ausgefertigt am 23. 5. 1949. Sie wird Jahre später sagen, für sie sei es ein "ganz schreckliches Kapitel, dass die Frauen in den Parlamenten so unterrepräsentiert sind. Sie haben doch, ganz anders als früher, alle Rechte. Sie können sich darauf berufen. Sie müssen sich durchsetzen! Es ist mir ganz und gar unbegreiflich, warum sie es nicht tun. Doppelbelastung hin oder her." (FN )