Seit 1. 5. 2020 steht unter anderen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erstmals die elektronische Einsicht in die Akten bezirks- und landesgerichtlicher Strafverfahren (U- und HV-Verfahren) zur Verfügung.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.