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Die in Ungarn auf den Umsatz von Telekommunikations- und Einzelhandelsunternehmen erhobenen Sondersteuern sind mit Unionsrecht vereinbar

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2020/160AnwBl 2020, 341 Heft 6 v. 4.6.2020

Mit den Urteilen in den verbundenen Rechtssachen Vodafone Magyarország (C-75/18 ) und Tesco-Global Áruházak (C-323/18 ) entschied die Große Kammer des Gerichtshofs, dass die in Ungarn auf den Umsatz von Telekommunikations- und Einzelhandelsunternehmen erhobenen Sondersteuern mit den Unionsvorschriften über staatliche Beihilfen und dem Grundsatz der Niederlassungsfreiheit vereinbar sind.

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