Nach drei Jahren seit der letzten umfassenden Änderung des rechtsanwaltlichen Berufsrechts wurde das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020 (BRÄG 2020) am 21. 3. 2020 im Bundesgesetzblatt unter BGBl I 2020/19 kundgemacht.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.