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Der Verfahrenshelfer kann den Verfahrenshilfe-Bewilligungsbeschluss bekämpfen

RechtsprechungJudikaturHubertus SchumacherAnwBl 2020/140AnwBl 2020, 321 - 323 Heft 5 v. 27.4.2020

Der Verfahrenshelfer ist zum Rekurs gegen den Beschluss mit der Bewilligung der Verfahrenshilfe legitimiert. Er wird durch diesen Beschluss in seiner Rechtsstellung unmittelbar berührt, weil damit Rechte und Pflichten verbunden sind.

3 R 4/20t

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