Die Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft ist bekanntermaßen innerhalb des Standes bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer eingerichtet. Soweit es die Leistungen aus dem Teil A betrifft, erfolgt die Aufbringung der Mittel durch die Beiträge der aktiven Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (unter Einschluss der RAA) einerseits und die von der Republik Österreich geleisteten Beträge der Pauschalvergütung für Verfahrenshilfeleistungen andererseits.