Der nunmehr beklagte Ordner entfernte gerade einen Störenfried vom Gelände eines Zeltfestes, als sich ihm der Kläger mit erhobenen Fäusten und "tänzelnden Boxbewegungen" näherte. Der Ordner wich zurück, doch der Kläger folgte ihm, indem er weiterhin Boxbewegungen imitierte. Der Ordner geriet sodann in Panik und versetzte dem Kläger mit einer Stablampe aus Metall einen Schlag ins Gesicht.