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RMAusführungsfrist bei fremdsprachigen Angekl

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2020/97AnwBl 2020, 224 Heft 4 v. 31.3.2020

Unvertretene, der Verfahrenssprache nicht hinreichend mächtige Angekl haben ein Recht auf Zustellung einer übersetzten UAusfertigung. Der Verstoß gegen § 56 Abs 1 und 3 StPO führt nicht zur Wirkungslosigkeit der Verfahrenshandlung, kann aber Grund für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sein.

14 Os 50/19p

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