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Kein Ausschluss der Sofortabschreibung für laufend zu reinigende "Mietwäsche"

RechtsprechungJudikaturFranz Philipp SutterAnwBl 2020/86AnwBl 2020, 210 - 213 Heft 3 v. 2.3.2020

Der Ausschluss der Sofortabschreibung für "zur entgeltlichen Überlassung bestimmt[e] Wirtschaftsgüter" in § 13 letzter Satz EStG 1988 ist nicht auf Verlustbeteiligungsmodelle beschränkt. Entscheidend für seine Anwendung ist, dass Anlagevermögen vorliegt, das zur entgeltlichen Überlassung bestimmt ist.

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