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Abwicklung von Treuhandschaften

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2020/84AnwBl 2020, 208 - 209 Heft 3 v. 2.3.2020

In "Konfliktsfällen" (bei unklarer Sach- oder Rechtslage) muss der Treuhänder den Treuhandauftrag nicht wort- und buchstabengetreu erfüllen. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Treuhandbetrag bei Gericht zu erlegen.

20 Ds 2/19b

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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