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Sexuelle Belästigung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2020/69AnwBl 2020, 170 Heft 3 v. 2.3.2020

1. Intensive Berührung des Gesäßes in der Dauer von etwa einer halben Minute ist tatbildlich iSd § 218 Abs 1a StGB.

2. Durch irrtümliche Anführung des § 313 StGB im Schuldspruch wird keine Nichtigkeit bewirkt, weil diese Norm nicht den Strafsatz bestimmt, sondern eine Strafrahmen- und Strafbemessungsvorschrift darstellt. § 313 StGB ist daher nicht Gegenstand des Ausspruchs nach § 260 Abs 1 Z 2 StPO, sondern jenes nach § 260 Abs 1 Z 4 StPO.

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