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Verspätete Einkommensteuererklärung: Verspätungszuschlag neben Anspruchszinsen?

RechtsprechungJudikaturFranz Philipp SutterAnwBl 2020/59AnwBl 2020, 157 - 160 Heft 2 v. 24.1.2020

Der gesetzliche Zweck der Festsetzung von Verspätungszuschlägen besteht darin, den rechtzeitigen Eingang der Abgabenerklärungen und damit die zeitgerechte Festsetzung und die Entrichtung der Abgabe sicherzustellen. Mit Verspätungszuschlägen wird die Säumnis bei Erfüllung der Abgabenerklärungspflicht und die daraus für die Finanzverwaltung/den Fiskus entstehenden Folgen und Risken geahndet, während Säumnisse bei Erfüllung der Zahlungspflichten die Festsetzung eines Säumniszuschlags zur Folge haben.

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