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Die Aufklärungsrüge ist gegenüber der Verfahrensrüge subsidiär

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2020/13AnwBl 2020, 9 Heft 1 v. 20.12.2019

In der HV gestellte Anträge sind allein Gegenstand der Verfahrensrüge nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO.

15 Os 148/18f

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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