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Unredliches Verhalten des RA Verbot der quota litis

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2020/320AnwBl 2020, 712 - 713 Heft 12 v. 27.11.2020

Das Angebot, jemandem durch Inkassozession zur Durchsetzung einer ihm nicht bekannten Forderung zu verhelfen, wobei weder Anspruchsgrundlage noch Identität des Informanten preisgegeben werden und ein Erfolgshonorar von 20 % vorgeschlagen wird, verstößt nicht nur gegen das Verbot der quota litis, sondern erweckt auch den Eindruck, an einem bedenklichen Rechtsgeschäft mitzuwirken.

30 Ds 2/19a

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