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Kommunikation und Fehlkommunikation von Recht Am Beispiel des COVID-19-Rechts

Schwerpunkt 100 Jahre VerfassungAufsatzMathis FisterAnwBl 2020/257AnwBl 2020, 552 - 554 Heft 10 v. 5.10.2020

Das COVID-19-Recht ist schnelllebig. Die Rechtsunterworfenen müssen sich häufig kurzfristig auf neue Regelungen einstellen und sie beziehen Informationen über den Inhalt des (neuen) Rechts oft allein aus den Pressekonferenzen der staatlichen Stellen, weitervermittelt von den Medien. Wie das COVID-19-Recht kommuniziert und mitunter fehlkommuniziert wird, ist Gegenstand dieses Beitrags. (FN )

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