Der Rat hat am 25. 6. eine überarbeitete Fassung der Brüssel-IIa-Verordnung (Verordnung [EU] 2019/1111 des Rates v 25. 6. 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen) angenommen.