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Halbierung der Gerichtsgebühren bei sofortigem Vergleich

Wichtige InformationenAufsatzChristian MoserAnwBl 2019, 528 - 529 Heft 9 v. 29.8.2019

Mit dem BGBl I 2019/XXX wurde die Anmerkung 2 der TP 1 GGG dahingehend ergänzt, dass sich die Pauschalgebühr um die Hälfte ermäßigt, wenn die Rechtssache in der ersten Verhandlung rechtswirksam verglichen wird.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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