Die Qualifikation nach § 106a Abs 3 StGB ist nicht auf Gewalt und gefährliche Drohung beschränkt. § 106 Abs 2 StGB gilt nach § 106a Abs 3 StGB nur sinngemäß - anders als im Fall des § 107 Abs 3 StGB.
11 Os 78/18g
Die Qualifikation nach § 106a Abs 3 StGB ist nicht auf Gewalt und gefährliche Drohung beschränkt. § 106 Abs 2 StGB gilt nach § 106a Abs 3 StGB nur sinngemäß - anders als im Fall des § 107 Abs 3 StGB.
11 Os 78/18g