1. Eine Überdimensionierung von 40 bis 50 % der Verpackung für Kuchen kann eine Irreführung beim Verbraucher bewirken, da der Eindruck der Packung für den Verbraucher relevant für die Kaufentscheidung ist. Die lauterkeitsrechtlich unbedenkliche Grenze liegt bei 30 bis 50 % und ist nicht korrekturbedürftig.