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Karenzentschädigung für die Einhaltung eines vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbots FLAF-beitragspflichtig!

RechtsprechungJudikaturFranz Philipp SutterAnwBl 2019/109AnwBl 2019, 283 - 285 Heft 4 v. 2.4.2019

Eine im Rahmen eines Dienstverhältnisses bzw im Zuge der Beendigung eines Dienstverhältnisses vereinbarte Karenzentschädigung führt aufgrund des engen Veranlassungszusammenhangs zum (früheren) Dienstverhältnis zu Einkünften gem § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 und ist daher auch grundsätzlich beitragspflichtig gem § 41 Abs 3 FLAG.

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