I Ungehinderter Kontakt zwischen Verteidiger und Beschuldigten als wesentliches Verteidigungsrecht
II Umsetzung in Österreich
III Beratungsrecht, Anwesenheits-, Frage- und Mitwirkungsrecht des Verteidigers
I Ungehinderter Kontakt zwischen Verteidiger und Beschuldigten als wesentliches Verteidigungsrecht
II Umsetzung in Österreich
III Beratungsrecht, Anwesenheits-, Frage- und Mitwirkungsrecht des Verteidigers