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Bewegungs- und Multimediamarken

Wichtige InformationenAufsatzChristian MoserAnwBl 2019, 123 Heft 3 v. 11.3.2019

Ab sofort können animierte Logos als Marken beim Österreichischen Patentamt geschützt und digital angemeldet werden. Seit 1. 10. 2017 gibt es EU-weit neue Markenformen wie die Hörmarke (Ton), Multimediamarke (Kombination von Bild und Ton), Hologrammmarke (Elemente mit holografischen Merkmalen) oder die Bewegungsmarke (Positionsänderungen der Markenelemente).

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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