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Anfechtung von Wahlen der Rechtsanwaltskammern

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2019/75AnwBl 2019, 172 - 173 Heft 3 v. 11.3.2019

Die Bestimmungen über die Anfechtung von Wahlen nach § 24b RAO sind sinngemäß auf die Wahlen zum Disziplinarrat (§ 7 DSt) anzuwenden.

Rechnerische Unmöglichkeit der Wahl einer anderen Person.

19 Ob 3/18g

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