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Squeeze-out bei GmbH nicht verfassungswidrig

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2019/27AnwBl 2019, 73 Heft 2 v. 28.1.2019

1. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken in Hinblick auf das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums und den Gleichheitsgrundsatz gegen § 1 Abs 1 und 4, § 3 Abs 1 und 9, § 4 Abs 1, § 5 Abs 1 und 2 GesAusG. Dem Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern nach dem GesAusG liegt eine Abwägung zwischen den Interessen des Mehrheitsgesellschafters und jenen der Minderheitsgesellschafter zugrunde, welche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

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