Mit 1. 1. 2020 tritt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gem § 1a E-Government-Gesetz (E-GovG) in Kraft. Damit setzt Österreich einen großen Meilenstein in Richtung digitaler Kommunikation.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

