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Versuch/Vollendung ist Gegenstand der Fragestellung an die Geschworenen

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2019/237AnwBl 2019, 599 Heft 10 v. 1.10.2019

Die Sanktionsfindung betreffende Tatsachen sind - abgesehen von den in § 314 Abs 1 StPO angesprochenen Ausnahmen - nicht Gegenstand der Fragestellung.

13 Os 87/18w

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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