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Zum Cash-Pooling

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2019/234AnwBl 2019, 598 - 599 Heft 10 v. 1.10.2019

1. Für das Cash-Pooling, welches darauf abzielt, das konsolidierte Finanzergebnis einer Konzerngruppe zu optimieren, fehlt bislang eine explizite Rsp des OGH aus kapitalerhaltungsrechtlicher Sicht. Es liegt jedoch nahe, auch für das Cash-Pooling die allgemeinen kapitalerhaltungsrechtlichen Grundsätze für konzerninterne Darlehen bzw Sicherheitsbestellungen heranzuziehen.

2. Im Vordergrund der Prüfung wird daher zu stehen haben, ob die Vereinbarung betrieblich gerechtfertigt ist.

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