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Der Vorwurf, der OGH übe durch die ausdehnende Auslegung einer Gesetzesbestimmung Willkür, ist angesichts der Bezugnahme auf eine namhafte Literaturmeinung im Rechtsmittel und zahlreiche Literatur- und Judikaturzitate gedeckt

Rechtsprechung - DisziplinarrechtRechtsanwaltn. n.AnwBl 2016/8449AnwBl 2016, 359 - 360 Heft 6 v. 9.7.2016

Entscheidung: OGH 9.11.2015, 23 Os 2/15i

Normen: § 9 RAO; § 2 RL-BA; Art 10 MRK; § 206 Abs 2 2.Fall StGB

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