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Die Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie in Deutschland

StrafrechtAufsatzDr. Annette von StettenAnwBl 2016/339AnwBl 2016, 339 - 342 Heft 6 v. 9.7.2016

Normen: § 167 ÖStGB; §§ 374 ff StPO; §§ 395 ff StPO; §§ 403 ff StPO; § 406 f StPO

Schlagwörter:

Dokumentation der Hauptverhandlung; Tätige Reue; Strafaufhebungsgrund; Opferschutzrichtlinien; Opferhilfeeinrichtungen; Umsetzungsbedarf; Beweisaufnahme; Unschuldsvermutung; Eingriff in Verteidigungsrechte; Anspruch auf Dolmetscherleistung; Schutz der Persönlichkeitsrechte; Mehrfachvernehmung

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