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Fehlende Berufung auf EU-Recht fürht zur Haftung des Rechtsanwalts

Europa aktuellEuroparechtDr. Barbara PeschkaAnwBl 2016, 86 - 87 Heft 2 v. 12.3.2016

Normen: RL 2000/78/EG

Schlagwörter:

Haftung; Rechtsanwalt; Unionsrecht; Sachverhalt; Widerspruch; Vorabentscheidungsverfahren; Mitarbeiter; Berufungsinstanz; Umsetzungsmaßnahmen; Unionsgerichte

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