Normen: Art 6 EMRK; Art 10 EMRK; Art 36 Abs 2 EMRK
Schlagwörter:
Rechtsanwälte; Meinungsfreiheit; Recht, öffentlich Kritik an der Justiz auszuüben; Beihilfe zur Diffamierung öffentlicher Amtsträger; Recht auf freie Meinungsäußerung; Recht auf effektive Verteidigung im Strafprozess; Recht auf volle Akteneinsicht bei Einleitung eines Strafverfahrens; wirksames Recht auf Verteidigung; Recht auf ein faires Verfahren; Recht auf Unparteilichkeit des Richters; Anwalt; Rufschädigung; öffentliche Kritik an Richtern und Staatsanwälten; anwaltliche Justizkritik; Recht auf Rechtsbeistand; Festnahme auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls; polizeiliche Befragung eines aufgrund eines europäischen Haftbefehls Festgenommenen; Ausschluss der Beiziehung eines Rechtsanwalts; Verwendung der Ergebnisse einer polizeilichen Befragung zur Urteilsbegründung; vor erstmaliger Vorführung vor den Untersuchungsrichter;