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Die Bedeutung der rechtsanwaltlichen Unabhängigkeit für den Rechtsstaat

Zum JubiläumRechtsanwaltDr. Gernot MurkoAnwBl 2014, 463 - 464 Heft 7 und 8 v. 1.7.2014

Normen: § 9 Abs 1 RAO; § 236 Abs 2 StPO; § 236a StPO; § 200 Abs 2 ZPO

Schlagwörter:

Rechtsanwälte; Unabhängigkeit; Immunität; Disziplinarstrafe; Sitzungspolizei;

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