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Elternberatung nach § 95 Abs 1a AußStrG

Wichtige InformationenFamilienrechtAnwBl 2013, 465 Heft 9 v. 1.9.2013

Normen: KindNamRÄG 2013; § 460 Z 10 ZPO; § 95 Abs 1a AußStrG

Schlagwörter:

Außerstreitverfahren; Scheidungsrecht; Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetz 2013; Elternberatung; einvernehmliche; Scheidung; Qualitätsstandards; minderjährige Kinder;

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