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Vertragsabschluss nach dem GEKR/CESL

Internationales PrivatrechtAufsatzHon.-Prof. Mag. Dr. Peter CsoklichAnwBl 2013, 334 - 344 Heft 6 v. 1.6.2013

Normen: § 9 ECG; § 5i KSchG; § 6 Abs 3 KSchG; Art 5 Abs 1 lit e Verbraucherrechte-RL; Art 6 Abs 1 Rom-I-VO; Art 5 Abs 3 und Abs 4 AEUV; § 871 ABGB; § 879 Abs 2 Z 4 ABGB; §§ 914 f ABGB; § 1053 Satz 1 ABGB

Schlagwörter:

GEKR; Vertrag; Abschluss; vorvertragliche Informationspflichten; Auslegung; Gemeinsames Europäisches Kaufrecht; Common European Sales Law; grenzüberschreitende; Kaufverträge; CESL; Anwendungsbereich; KMU; Business-to-Business; Business-to-Consumer; B2B; B2C; Dienstleistungen; Verkäufer; Verletzung; Zustandekommen; Werklieferungsverträge; Sanktionen; Verbraucher; Unternehmer; Käufer; kleine und mittlere Unternehmen; AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen; widersprechende; Anbot; Frist; Anfechtung; Irrtum; Arglist; Annahme; abweichende; Vertragsbestimmungen; Transparenzgebot; Rücktrittsrecht; Einigungsmängel; Fernabsatzverträge; Haustürgeschäfte; Drohung; Täuschung; Schadenersatz; Rückabwicklung; unfaire Ausnutzung; Vergleich; österreichisches Recht;

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