Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung befasst sich der Gerichtshof mit der Zulässigkeit der Durchsuchung von Kanzleiräumen eines österreichischen Rechtsanwaltes. Dabei widmet er sich unter anderem der Frage, ob rechtfertigende Gründe dahingehend Bestand haben und ob somit in die rechtsanwaltliche Verschwiegenheitspflicht unverhältnismäßig eingegriffen worden ist.
Rechtsgrundlagen: Art 34 EMRK; Art 8 EMRK