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Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens

RechtsanwaltJudikaturAnwBl 2012/8326AnwBl 2012, 446 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Mit ihrer Entscheidung widmet sich die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission der Frage, ob es einem bereits emeritierten Rechtsanwalt möglich ist, einen Wiederaufnahmeantrag betreffend ein gegen ihn geführtes Disziplinarverfahren zu stellen, das bereits mit Rechtskraft versehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 77 Abs 3 DSt; § 354 StPO

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